Impressum Generator in Verwendung – das musst du beachten! 5/5

Impressum Generator verwenden
Impressum Generator in der Anwendung – wir helfen dir dein Impressum richtig zu erstellen.

Im folgenden Beitrag stellen wir dir unseren kostenlosen Impressum Generator für Österreich vor. Du erfährst, auf welche Dinge du innerhalb der Erstellung deines Impressums Acht geben musst, und welche Informationen unbedingt in deinem Impressum enthalten sein müssen.

Das Impressum ist eine wichtige Angabe auf jeder Website, da es den Nutzern Informationen über den Betreiber der Seite gibt und damit Transparenz schafft. Vor allem für Unternehmen ist es wichtig, dass das Impressum alle erforderlichen Angaben enthält, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Doch welche Angaben müssen beim Erstellen von einem Impressum beachtet werden und wie sieht das Impressum für Kleinunternehmer aus? Hier geben wir eine Übersicht über die wichtigsten Punkte und was man beim Erstellen eines Impressums beachten sollte.

Was muss ich beim Erstellen von einem Impressum beachten?

Grundsätzlich gilt: Das Impressum muss auf jeder Website eindeutig zu finden sein und die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten. Dazu gehören folgende Punkte:

  • Name und Anschrift des Betreibers der Website
  • Angaben zu den verantwortlichen Personen, wie Geschäftsführer, Inhaber oder Gesellschafter
  • Falls vorhanden, Angaben zur gewerblichen Schaufensterausübung, wie z.B. Handelsregisternummer, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Angaben zu den Verantwortlichen für den Inhalt der Website, wie z.B. Redaktion, Verleger oder Autoren
  • Kontaktmöglichkeiten, wie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer

Darüber hinaus gibt es für bestimmte Branchen oder Dienstleistungen weitere Angaben, die im Impressum angegeben werden müssen. Dazu gehören z.B.:

  • für Ärzte die Approbation
  • für Rechtsanwälte die Zulassung oder
  • für Journalisten der Presserat.

Was muss als Kleinunternehmer im Impressum stehen?

Grundsätzlich gilt, dass jeder Betreiber einer Webseite oder eines Onlineshops ein Impressum bereitstellen muss. Dies gilt auch für Kleinunternehmer, die unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen. Diese Regelung sieht vor, dass Unternehmer, die weniger als 50.000 Euro im Jahr umsetzen und keine Mitarbeiter beschäftigen, von der Meldepflicht bei der Handwerkskammer und dem Finanzamt befreit sind.

In diesem Fall muss im Impressum folgende Informationen angegeben werden:

  • Name und Anschrift des Betreibers
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

Zusätzlich gibt es noch einige weitere Informationen, die in das Impressum aufgenommen werden können, aber nicht zwingend erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Handelsregisternummer (falls vorhanden)
  • Berufsbezeichnung (z.B. “Kaufmann” oder “Handwerker”)
  • Aufsichtsbehörde (z.B. Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer)

Es ist wichtig, dass das Impressum leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Webseite platziert wird. Hier empfiehlt es sich, einen Link zum Impressum in der Fußzeile der Seite einzubinden, damit es von jeder Seite aus leicht erreichbar ist.

Was schreibt man ins Impressum, wenn man unter die Kleinunternehmerregelung fällt?

Wer als Kleinunternehmer tätig ist, fällt unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Das bedeutet, dass man keine Umsatzsteuer ausweisen muss und auch nicht als Umsatzsteuerpflichtiger in das Umsatzsteuerverfahren eintreten muss. Um als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, muss der Umsatz im Vorjahr 17.500 Euro nicht überschritten haben und man darf in dem laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Wenn man als Kleinunternehmer tätig ist, muss man in das Impressum folgende Angaben machen:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Ggf. Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, wenn man eingetragen ist
  • Ggf. Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen, wenn man einer berufsrechtlichen Aufsichtsbehörde untersteht
  • Ggf. Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Regelungen, wenn man einer berufsrechtlichen Aufsichtsbehörde untersteht
  • Ggf. Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn man in das Umsatzsteuerverfahren eingetragen istWichtig ist, dass man in diesem Fall nicht die Umsatzsteuer ausweisen muss, da man unter die Kleinunternehmerregelung fällt.

Was schreibt man ins Impressum, wenn kein Firmenbucheintrag vorliegt?

Im Impressum sollten folgende Angaben gemacht werden, auch wenn kein Firmenbucheintrag vorliegt:

  • Name und Anschrift des Betreibers/Inhabers
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Berufsbezeichnung und -berufsgenossenschaft (falls zutreffend)
  • Ggf. Angaben zur Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ggf. Angaben zu eventuellen Handelsregistern oder –kammern, denen man angehört
  • Ggf. Angaben zur Haftung/Versicherung
  • Ggf. Angaben zu eventuellen berufsrechtlichen Regelungen
  • Ggf. Angaben zu eventuellen Medieninhabern oder -herausgebern (falls es sich um eine Medienseite handelt)
  • Ggf. Angaben zu eventuellen verwendeten Quellen oder Bildern und deren Nutzungsbedingungen
  • Ggf. Angaben zu eventuellen Datenschutzbestimmungen

Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?

Ja, Verstöße gegen die Impressumspflicht können abgemahnt werden. Die Impressumspflicht ist eine gesetzliche Regelung, die in § 5 Telemediengesetz (TMG) festgelegt ist. Diese Regelung besagt, dass jede Website, die von einem Unternehmen betrieben wird, ein Impressum haben muss, das bestimmte Angaben enthält, wie zum Beispiel den Namen und die Anschrift des Unternehmens, den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen für die Website sowie die Umsatzsteuer-ID.

Wenn eine Website kein Impressum hat oder wichtige Angaben im Impressum fehlen, kann dies als Verstoß gegen die Impressumspflicht gewertet werden. In diesem Fall kann eine Abmahnung ausgesprochen werden, die darauf hinweist, dass das Unternehmen seine Pflichten verletzt hat und aufgefordert wird, diese zu erfüllen.

Wenn das Unternehmen nicht reagiert oder sich weiterhin weigert, das Impressum zu veröffentlichen, kann es zu weiteren rechtlichen Schritten, wie zum Beispiel einer Klage, kommen

Wie solltest du unseren kostenlosen Impressum Generator nutzen?

Als Unternehmer hast du Tag ein Tag aus vielerlei Dinge zu erledigen und Dinge, um welche du dich kümmern musst. Da hast du in der Regel nicht so viel Zeit, um dir auch noch um jeden rechtlich notwendigen Baustein eines Impressums Gedanken zu machen.

Wir helfen dir mit unserem kostenlosen Impressum Generator weiter, indem wir dir eine auf dein Unternehmen und deine Rechtsform angepasste Vorlage bereitstellen. Du musst ausschließlich deine Unternehmensdaten wie Name, Adresse & Co. eintragen und wir erledigen den Rest. Du bekommst innerhalb von 2 Minuten dein rechtssicheres Impressum generiert.