Impressum erstellen leicht gemacht 1/5

Impressum erstellen mittels Impressum Generator

Kann man ein Impressum selber erstellen?

Fast jede Website braucht ein Impressum – vor allem in Österreich und Deutschland. Nicht umsonst bieten wir dir auch einen kostenlosen Impressum Generator auf unserer Website an. Ein Impressum sollte immer vom Webseitenbetreiber selbst verfasst werden, um die Genauigkeit und Richtigkeit der Daten zu garantieren. Außerdem solltest du bei Unternehmensumgründungen und Änderungen deiner persönlichen Daten und/oder deiner Unternehmensdaten stets das Impressum aktualisieren. Mit unserem Impressum-Generator kannst du kinderleicht und kostenlos immer wieder aufs Neue ein auf dich maßgeschneidertes Impressum erstellen und anpassen. Wir kümmern uns darum, deine Daten rechtssicher darzustellen und bieten dir eine auf dich und deine Rechtsform abgestimmte Vorlage.

Ist ein Impressum kostenlos?

Grundsätzlich ist ein Impressum immer kostenlos, wie beispielsweise die kostenlose Schritt-für-Schritt-Erstellung eines Impressums mit unserem Impressum Generator. Dieser Generator bietet dir die ideale Vorlage für deine Rechtsform und für deine Website. Überzeuge dich selbst.

Wann braucht man ein Impressum?

In Österreich und Deutschland herrscht eine Impressumspflicht. Das bedeutet, dass jede Website, die in Österreich und Deutschland online ist, ein Impressum vorzeigen muss. Eine Verletzung der Impressumspflicht kann schwerwiegende Folgen mit sich ziehen. Das Impressum dient als Anbieterkennzeichnung und verdeutlicht den Website-Benutzern, wer für die Inhalte der Website und für den Betrieb der Website im Internet verantwortlich ist. Informationen wie Gerichtsstand, eine Vorladungsadresse und die Rechtsform bzw. ob es sich um eine Privatperson handelt sind zwingend notwendig. Eine Impressumspflicht gibt es schon lange, länger als es die DSGVO schon gibt. Grundsätzlich braucht fast jede Website ein Impressum – beginnend von simplen Unternehmenswebsites über jegliche Art von Online-Shops bis hin zu Affiliate-Blogs im Internet. Sobald eine Website aktiv ist und im Internet öffentlich zugänglich ist, wird bis auf Ausnahmen ein Impressum benötigt.

Wann braucht man kein Impressum?

Es gibt zwei Fälle, in denen kein Impressum benötigt wird: § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) besagt, dass Inhalte „…die ausschließlich persönlichen oder häuslichen bzw. familiären Zwecken dienen…“ keiner Impressumspflicht bedürfen. In diese Kategorie fallen beispielsweise Hochzeitshomepages, Webseiten, die anlässlich anderer familiärer Ereignisse erstellt wurden, aber auch private Blogs. Bei Blogs spalten sich oft die Meinungen, es gilt jedoch, dass keinerlei finanzieller Nutzen daraus resultieren darf. Konkret bedeutet das, dass diejenigen, die ohne Werbung ein persönliches Weltbild zum Ausdruck bringen, davon befreit sind. Soweit das Onlineangebot im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit steht, gilt die Impressumspflicht allerdings sehr wohl. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfehlen wir dir dennoch ein Impressum zu erstellen.

Was muss im Impressum stehen?

Ganz allgemein müssen alle für die Nutzer relevanten Informationen des Webseiten-Betreibers im Impressum vermerkt werden. In der Praxis wird zwischen zwei verschiedenen Arten von Webseiten unterschieden – “kleine” und “große” Webseiten.

  • Kleine Webseiten: Die Website weist keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt auf. Folglich müssen nur diese Informationen im Impressum enthalten sein:
    • Name des Medieninhabers bzw. Name der Firma
    • Der zugrundeliegende Unternehmensgegenstand
    • Die Niederlassung des Medieninhabers
  • Große Webseiten: Die Website weist redaktionelle bzw. meinungsbildende Beiträge und Inhalte auf. Das zugrundeliegende Impressum muss die folgenden Inhalte enthalten:
    • Name(n) der vertretungsbefugten Organe – Geschäftsführer.
    • Aufsichtsratsmitglieder falls vorhanden.
    • Namen und Anteile der direkt bzw. indirekt beteiligten Personen (Stimmrechtsverhältnis, Beteiligung, Eigentumsrechte, stille Beteiligungen).
    • Treuhandverhältnisse jeglicher Stufe
    • Bei Privatstiftungen: Stifter und jeweilige Begünstigte
    • Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
    • Sinn und Zweck des Mediums
  • Exkurs Online Shops: Bei Online-Shops müssen zusätzlich UID, Firmenbuchgericht und Firmenbuch (falls vorhanden) erwähnt werden.

Hast du immer noch Schwierigkeiten mit der Erstellung eines auf deine Webseite bzw. deines Unternehmens abgestimmten Impressums – mit dem kostenlosen Impressum Generator von GhostWeb helfen wir dir weiter.

Was darf nicht im Impressum stehen?

Der Begriff “darf” ist immer schwer zu interpretieren. Es dürfen natürlich alle möglichen persönlichen und unternehmensspezifischen Informationen in deinem Impressum stehen – eine Telefonnummer ist jedoch KEIN Muss. Es reicht in der Regel eine valide E-Mail-Adresse oder ein Rückrufformular ebenfalls aus. Wir empfehlen dir allerdings in Anbetracht deiner User Experience dennoch eine Telefonnummer anzugeben. Das erleichtert das Erlebnis deiner Website Besucher um einiges.