Was steht im Impressum? 3/5

Was muss im Impressum stehen?
Was muss in deinem Impressum anlässlich deiner Rechtsform stehen?

Was muss ich beim Erstellen von einem Impressum beachten?

Zu Beginn musst du dir im Klaren sein, ob du überhaupt ein Impressum für deine Webseite benötigst oder nicht. Ist diese Frage abgeklärt, musst du herausfinden, welche Informationen in deiner Webseite anlässlich deiner Rechtsform enthalten sein müssen. Im folgenden Beitrag findest du alle notwendigen Vorgaben, die für die Rechtsform deines Unternehmens in deinem Impressum stehen müssen. Solltest du weiterhin nichts dem Zufall überlassen wollen, dann empfehlen wir dir unseren kostenlosen Impressum Generator für die Erstellung deines Impressums zu verwenden. 

Was muss bei einem Einzelunternehmen im Impressum stehen?

Bei einem Einzelunternehmen gilt es zu beachten, ob es sich um ein Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag oder mit Firmenbucheintrag handelt. Dementsprechend müssen mehr oder weniger Informationen innerhalb deines Impressums bereitgestellt werden.

  • Natürliche Person/ Einzelunternehmen ohne Firmenbucheintrag:
    • Name des Einzelunternehmers: Dieser sollte der reale Name des Einzelunternehmers sein.
    • Adressdaten/ Anschrift: Wo ist dein Unternehmen gemeldet?
    • Kontaktdaten: Wie ist dein Einzelunternehmen für deine Webseitenbesucher zu erreichen?
    • Unternehmensdaten: Damit sind Informationen wie deine UID-Nummer, deine Gewerbebehörde, die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer, die konkrete Berufsbezeichnung, der Unternehmensgegenstand, die anwendbaren Rechtsvorschriften und der Link zur Online-Streitbeilegung Plattform.
  • Einzelunternehmen mit Firmenbucheintrag:
    • Firmenidentität laut Firmenbuch: Diese Angaben sind statt dem “Namen des Einzelunternehmers” notwendig. Dabei handelt es sich um den konkreten Firmenwortlaut (kann unter Umständen auch ein Fantasiename sein), die Firmenbuchnummer und das zuständige Firmenbuchgericht.
    • Sämtliche andere Informationen und Angaben bleiben gleich.

Was muss bei einer Personengesellschaft im Impressum stehen?

Damit sind sowohl Offene Gesellschaften als auch Kommanditgesellschaften gemeint. Diese bedürfen den gleichen Angaben. Beim Impressum einer Personengesellschaft sind mindestens folgende Informationen anzugeben:

  • Firmenidentität laut Firmenbuch: Name der Firma, Firmenbuch und Firmenbuchgericht.
  • Anschrift der Personengesellschaft: Die genaue Adresse der Firma.
  • Kontaktdaten der Firma: In der Regel die Kontaktdaten der Geschäftsführer oder des Sekretariats (E-Mail-Adresse, Fax, etc.). Eine Telefonnummer ist nicht zwangsläufig notwendig, soweit die angegebene E-Mail-Adresse täglich aktiv ist.
  • Unternehmensdaten: UID-Nummer, zuständige Gewerbebehörde, Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer, Berufsbezeichnung, Unternehmensgegenstand, anwendbare Rechtsvorschriften und die Verlinkung zur Online-Streitbeilegung Plattform.

Optional können auch weitere Angaben separat angeführt werden:

  • Wer Kommanditist und wer Komplementär ist
  • Die Eigentümerverhältnisse
  • Separater Geschäftsführer
  • Haftungsausschluss und Informationen zum Datenschutz

Was muss bei einer Kapitalgesellschaft im Impressum stehen?

Laut österreichischem Recht und der WKO beschränkt sich die Informationspflicht von GmbHs und AGs auf jene der Personengesellschaften. Zusätzlich können weitere Informationen wie Stammeinlage und andere an der GmbH bzw. AG beteiligte Unternehmen angeführt werden. Ebenso können optional auch die Eigentümerverhältnisse und der Geschäftsführer der GmbH bzw. der Vorstand der AG angeführt werden. Noch nicht ganz sicher, ob du alles Notwendige in deinem Impressum abdeckst? Wir helfen dir mit unserem kostenlosen Impressum Generator weiter.

Welche Angaben sind sonst noch bei jedem Impressum anzuführen?

Es muss unterschieden werden, ob es sich um eine “kleine” oder eine ”großeWebseite handelt. Eine große Webseite liegt dann vor, wenn die Website meinungsbildende Inhalte zur Verfügung stellt, welche über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder über die Präsentation des Webseiten Betreibers hinausgehen. Diese muss als solche gekennzeichnet werden. Außerdem werden folgende Informationen verlangt:

  • Blattlinie: Damit ist die allgemeine Ausrichtung der Webseite gemeint.
  • Vertretungsbefugte Organe: Geschäftsführer oder Aufsichtsrat.
  • Sämtliche direkte und indirekte Gesellschafter mit Eigentums- und Anteilsverhältnissen.
  • Sind an einer Kapitalgesellschaft wiederum Kapitalgesellschaften beteiligt, müssen auch von jenen Gesellschaften die Eigentümer samt ihren Anteils- und Stimmrechtsverhältnissen angegeben werden.